Mein Vermieter untersagt mir Ladestation an meinem Stellplatz. Was kann ich tun?

Leider untersagen viele Vermieter pauschal den Aufbau von Ladestationen. Jedoch widerspricht diese Praxis dem deutschen Recht, denn es gilt §554 (1) BGB:

Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die […], dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge […] oder dienen.

Richterhammer und Ladekabel liegen auf einem grünen Tisch

Wenn der Vermieter sich hartnäckig zeigt, steht dem Mieter somit der Rechtsweg offen. Jedoch muss er die Kosten für die Ladestation dann auch selbst tragen und der Vermieter wird vermutlich keine Möglichkeit auslassen, dem Mieter in Zukunft das Leben schwer zu machen. Daher sollten es Mieter gar nicht so weit kommen lassen.

Weisen Sie daher Ihren Vermieter auf Ihr Recht hin und versuchen Sie, mit Ihm eine möglichst konstruktive Lösung zu erarbeiten. Vermieter sorgen sich meist vor zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Unklarheiten. Daher sollten Sie versuchen, sich auf eine Lösung zu einigen, die auch für den Vermieter möglichst wenig Aufwand bedeuten.

Beispielsweise bieten wir speziell für Mehrfamilienhäuser das Konzept XADER eplex an. Dabei werden kostengünstig alle Parkplätze vorbereitet und können anschließend individuell ausgestattet werden. Dabei fällt nur einmalig Aufwand für den Vermieter an und wir kümmern uns um alles andere, wie Wartung und Abrechnung. So kommen Sie kostengünstig und einfach zu einer Ladestation und der Vermieter kann mit wenig Aufwand seine Immobilie aufwerten.

Die Informationen die wir Ihnen als Elektroinstallateur in diesem Artikel geben, stellen keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Frage wenden Sie sich bitte an einen eingetragen Anwalt.

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