Die WEG verbietet meine Ladestation. Was kann ich als Eigentümer tun?

Leider gibt es häufig den Fall, dass WEGs dem einzelnen Eigentümer die Ladestation zunächst verbieten. Doch es gibt eine gute Nachricht für Eigentümer: Sie besitzen einen rechtlichen Anspruch auf Ihre Ladestation. Mit §20 (2) WEG gilt:

Richterhammer und Ladekabel liegen auf einem grünen Tisch
Rechtliches zu Ladestation

Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die […] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge […] dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.

Wer selbst Streit in seiner WEG hat, kann sich auf dieses Recht berufen. Jedoch muss der einzelne Eigentümer dann auch die Kosten für die bauliche Veränderung tragen.

Wir als Installationsunternehmen empfehlen, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Denn niemand hat Interesse an Streit und komplexen Eigentumsverhältnissen innerhalb der WEG.

Viel besser für alle Beteiligten ist die frühzeitige Einigung auf eine einheitliche Lösung. So werden in einem Arbeitsschritt alle Stellplätze für die Ausstattung mit Wallboxen vorbereitet. Nun haben alle Eigentümer die Möglichkeit, ihren Stellplatz unabhängig auszustatten. So muss nicht jede einzelne zusätzliche Ladestation durch die WEG genehmigt werden, sodass allen eine Menge Bürokratie erspart wird.

Genau für diesen Zweck haben wir unsere Lösung XADER eplex passgenau für Mehrfamilienhäuser entwickelt.

Die Informationen die wir Ihnen als Elektroinstallateur in diesem Artikel geben, stellen keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Frage wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Anwalt.

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