Der Netzbetreiber untersagt die Ladestation, weil der Hausanschluss nicht ausreicht. Was kann ich tun?

Der Aufbau einer Ladestation stellt eine erhebliche Erweiterung der Kundenanlage dar, sodass diese vom ausführenden Elektriker beim Energieverteilnetzbetreiber gemeldet und genehmigt werden muss. Bei Bedarf wird dann der Netzanschluss in seiner Leistung erweitert.

In der Vergangenheit konnte der Netzbetreiber somit den Bau von Ladestationen verhindern, wenn er Sorge vor Engpässen in seinem Netz hatte. Dies wurde jedoch jetzt geändert.

Mit dem Beschluss der Bundesnetzagentur BK8-22-010-A von Ende 2023 fällt dieser Fallstrick ab jetzt weg. Der Netzbetreiber muss nun den Bau von Ladestationen zulassen.

Dabei kann er Forderungen stellen, beispielsweise, dass die Ladestation bei drohender Überlast kurzzeitig gedrosselt wird. Zudem kann er fordern, dass mit einem Lastmanagement die Energie passgenau verteilt wird, wie es beispielsweise XADER eplex anbietet. Eine pauschale Ablehnung ist damit von Tisch.

Damit ist nun klar: Eine eigene Ladestation ist ab jetzt in Deutschland immer und überall möglich.


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