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THG-Quote

Machen Sie Ihre CO2-Einsparungen durch E-Autos und Ladestationen mit THG-Quoten zu barem Geld. Abwicklung und Vermarktung übernehmen wir und Sie erhalten dafür unkompliziert und mit minimalem Aufwand eine Prämie.

THG-Quote kurz erklärt

Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet Unternehmen, die in Deutschland Diesel oder Benzin verkaufen, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz zu senken, indem sie emissionsarme Alternativen, wie zum Beispiel Strom für E-Autos, in Umlauf bringen. Das können sie entweder selbst tun oder Dritten, die diesen Beitrag leisten, ihre Quoten abkaufen.

Als Halter eines oder mehrerer E-Fahrzeuge oder als Betreiber öffentlicher Ladepunkte sind Sie berechtigt, Ihre CO2-Einsparungen an quotenverpflichtete Unternehmen zu verkaufen. XADER bietet Ihnen die Möglichkeit, dies unkompliziert und zu attraktiven Konditionen zu tun.

Haben Sie Fragen? Dann schauen Sie doch in unsere FAQ zum Thema THG-Quote oder kontaktieren Sie uns direkt!

Blauer Renault ZOE 2 steht am Elbufer vor Schloss in Meißen

THG-Quote für E-Fahrzeuge

Sichern Sie sich die THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug: Völlig kostenlos und ganz einfach in 2 Minuten mit unserer Klickstrecke! Alles was wir von Ihnen brauchen, sind ein paar Angaben zu Ihnen als Person oder Unternehmen und einen Scan vom Fahrzeugschein, auf dem Sie als Halter eingetragen sind. Im Jahr 2023 erhalten Sie folgende Nettoerlöse:

  • 250€ je E-Auto
  • 370€ je leichtes, elektrisches Nutzfahrzeug (Klasse N1)
  • 9.000€ je Elektro-Bus (Klasse M3)

THG-Quote für öffentliche Ladepunkte

Sichern Sie sich die THG-Quote für Strom, der an Ihren öffentlichen Ladestationen geladen wird! Als Ladestationsbetreiber erhalten Sie im Jahr 2023 bei uns für jede gemeldete Kilowattstunde 10 Cent netto – Alles ohne Kosten und mit minimalem Aufwand. Wenden Sie sich einfach an uns!

Schwarzes Auto steht am Bordstein und lädt mit Typ-2-Kabel an öffentlichem Ladepunkt



    Häufige Fragen

    Die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) verpflichtet die Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dies tun, indem sie selbst CO2-arme Alternativen verkaufen (z. B. Biodiesel, E10 oder insbesondere Strom für E-Fahrzeuge) oder Dritte dies für Sie tun. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen oder Betreiber von öffentlichen Ladestationen, wie Sie.

    Sie sind als Besitzer eines oder mehrerer E-Fahrzeuge oder Betreiber von öffentlichen Ladestationen berechtigt, die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an die quotenverpflichteten Unternehmen zu verkaufen. XADER bietet Ihnen diese Abwicklung als kostenlosen Service an.

    Als Halter eines E-Fahrzeug: Sie müssen nicht mehr tun, als in der Klickstrecke eine Kopie (Scan oder Foto) Ihres Fahrzeugscheins hochzuladen und ein paar wenige personenbezogene Angaben zu machen sowie der Bestimmung der XADER als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen. Wichtig ist, dass Sie als sich registrierende Person auch der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter sind. Falls Sie die Registrierung für mehrere Jahre vornehmen, müssen Sie jeweils zum Anfang des Jahres bestätigen, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Hierfür erhalten Sie eine Aufforderung per Email.

    Als Betreiber öffentlicher Ladestationen: Sie müssen bloß einige Angaben zu Ihnen und Ihren Ladestationen machen und uns in den vereinbarten Intervallen die insgesamt geladene Strommenge melden sowie der Bestimmung der XADER als Ihren Dienstleister für die Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote zuzustimmen.

    Ihre THG-Quotenmengen sind zu gering, als dass Sie diese den Mineralölkonzernen verkaufen können. Daher bündelt XADER in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Ihre Quoten mit den Quoten der übrigen Kunden, um so für Sie attraktive Erlöse zu generieren. Außerdem ist eine Reihe administrativer Prozesse bei mehreren Behörden zu durchlaufen, die nur fachlich versierte Dienstleister übernehmen können.

    Ja, Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter ein und dieselbe Person bzw. Unternehmen ist. Außerdem achten Sie bitte darauf in der Registrierung Ihrer Fahrzeuge für die THG-Quote zu Beginn anzugeben, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind, da beispielsweise auf den ausgezahlten Bonus die Umsatzsteuer zusätzlich an Sie ausgezahlt wird.

    Ja, das ist alles wirklich kostenlos und Nein, wir verkaufen Ihre Daten nicht.

    Ihre Daten und Dokumente werden bei Einhaltung höchster Schutzbestimmungen nach der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der für die THG-Quote notwendigen Prozesse verwendet und gespeichert (vorgeschrieben für 3 Jahre). Für die Speicherung Ihrer Daten und Dokumente wird der Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG genutzt, so dass eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen ist. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Datenschutzinformationen (DSI). Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Wir können Ihnen diesen Service kostenlos anbieten, indem wir einen kleinen Teil des Verkaufserlöses aus den THG-Quoten als Provision behalten.

    Kontakt

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